Wahlen

Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen.

Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt. Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.

Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.


Wahltermine und Bekanntmachungen

Bürgermeisterdirektwahlen im Landkreis Kassel

  • Baunatal: 09.06.2024 (evtl. notwendige Stichwahl: 30.06.2024)

Wahlergebnisse

  • Der Landrat oder die Landrätin eines Landkreises in Hessen wird nach einer entsprechenden Gesetzesänderung von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises direkt gewählt. Im Landkreis Kassel war dies zum ersten Mal im Jahr 1997 der Fall.
  • Am 14. März 2021 haben die letzten allgemeinen Kommunalwahlen in Hessen stattgefunden. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden im Jahr 2026 statt.
  • Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind. Wird diese Grenze unterschritten, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirates in der Hauptsatzung regeln; freigestellt ist die Wahl eines Ausländerbeirats auch auf Kreisebene.
  • Der Hessische Landtag besteht in der Regel aus 110 Abgeordneten. 55 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt, die restlichen 55 Abgeordneten erhalten ihre Sitze über die Landeslisten der Parteien.
  • Das Europäische Parlament setzt sich zurzeit aus 751 Abgeordneten zusammen. Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen: Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht.