AfD-Kreistagsfraktion liegt falsch

Ausschüttungen der Kasseler Sparkasse dienen allen Bürgern

Landkreis Kassel. "Mit ihrer Kritik an den Ausschüttungen der Kasseler Sparkasse an Stadt und Landkreis Kassel liegt die AfD-Kreistagsfraktion vollkommen falsch", reagiert Landrat Uwe Schmidt auf eine Pressemeldung. Im Gegensatz zu den Äußerungen des AfD-Sprechers Kohlweg werden "die ausgeschütteten Gelder nicht für politische Zwecke oder gar als Verfügungsmasse der Parteien genutzt, sondern fließen in den Kreishaushalt und werden hier für die gesetzlichen Aufgaben des Landkreises ausgegeben", so Schmidt weiter. Der Betrag ergänze somit die von den kreisangehörigen Kommunen zu zahlende Kreisumlage.

Schmidt: "Es ist auch vollkommen falsch, wenn Herr Kohlweg den Eindruck erweckt, als würde die Kasseler Sparkasse ohne Rücksicht auf ihre Erträge von den beiden Gebietskörperschaften gezwungen, Mittel zu überweisen". Was die AfD-Fraktion verschweigt, ist der Aufbau der deutschen Sparkassen. Die Sparkassen werden von den Kommunen getragen. Grundlage der Sparkassenorganisation und des Verhältnisses zwischen kommunalen Trägern und Sparkasse ist das Hessische Sparkassengesetz. "Paragraph 16 des Sparkassengesetz lässt bei einer entsprechenden guten Ertragslage der Sparkasse in angemessenem Umfang Abführungen an die Träger zu", informiert der Landrat. Dass die Ertragslage der Kasseler Sparkasse trotz der auch für die Sparkassenfamilie nicht einfachen Zinspolitik der Europäischen Zentralbank eine Abführung ermöglicht, zeige "dass der Vorstand der Kasseler Sparkasse eine hervorragende Arbeit leistet". Stadt und Landkreis Kassel machten "auf keinen Fall Vorgaben, ob und in welcher Höhe eine Abführung erfolgen kann". Dies werde bereits dadurch deutlich, dass der entsprechende Vorschlag durch den Vorstand erfolgt.

Wenn die AfD-Kreistagsfraktion die Interessen der Sparkassen wirklich im Blick hätte, hätte sie eine solche "nur auf Stimmungsmache setzende Pressemitteilung nicht veröffentlicht", so Schmidt abschließend.