Kreisverwaltung schränkt Zugangsmöglichkeiten ein

Landkreis Kassel. "Wir wissen alle, dass die besten Strategien zum Brechen der 4. Welle die Einschränkung von potenziellen Kontaktmöglichkeiten und das Impfen ist", betont Landrat Andreas Siebert. Deshalb aktualisiert die Kreisverwaltung ihr Hygienekonzept und schränkt die Zugangsmöglichkeiten für Kunden ab sofort ein. "Besucherinnen und Besucher des Kreishauses Kassel und unserer Außenstellen in Hofgeismar, Kassel, Wolfhagen und Fuldabrück müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind oder einen negativen Testnachweis vorlegen", informiert Siebert. Akzeptiert werden Impfnachweise (analog und digital), Genesenen-Nachweise, Testnachweise (Bürgertests) einer Teststation oder eines Testzentrums, die nicht älter als 24 Stunden sind und PCR-Testnachweise, die nicht älter als 48 Stunden sind.

Für Schülerinnen und Schüler reicht das Testheft der Schule. Kinder, die nicht zur Schule gehen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

"Alle Menschen, die zu uns wollen, die keinen dieser Nachweise vorlegen können, müssen wir auf Telefon oder eine Kontaktaufnahme per Mail verweisen", erläutert Siebert. Außerdem werde die Kreisverwaltung die vorhandenen Möglichkeiten der Kommunikation über Videokonferenz-Systeme noch stärker als bereits bisher nutzen.

Bereits seit letzter Woche gelten für die Beschäftigten des Landkreises die gleichen Regelungen. Siebert: "Wir sind zurzeit in einer schwierigen Lage in der Pandemie und wir müssen alles dafür tun, dass sich die Situation nicht noch weiter verschärft".