Beschreibung der Leistung
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) war, kann es, soweit kein Wechsel des Zulassungsbezirks (z. B. wegen Umzug) erfolgt, wieder auf Sie zugelassen werden.
In diesem Zusammenhang ist auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens möglich.
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Wiederzulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn:
- die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (ausgefüllte eVB-Nummer muss mitgeführt werden) und
- die bei der Außerbetriebsetzung reservierten und fahrzeugbezogenen Kennzeichen (eine Änderung der Kennzeichenkombination zwischen der zurückliegenden Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung ist nicht möglich!) am Fahrzeug angebracht sind.
Sie können auch einfach unseren Online-Service nutzen und die Wiederzulassung jederzeit direkt von zu Hause aus erledigen. Hierzu wechseln Sie zur Dienstleistungsbeschreibung unseres Online-Services: Fahrzeuge online wieder zulassen
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet. Eine Wiederzulassung auf den Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
Bei der Wiederzulassung muss das Fahrzeug mindestens für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Online-Service nicht nutzen möchten, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Jetzt Fahrzeug online wieder zulassen
Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt?". Die ausgesprochene Vollmacht berechtigt nicht die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Dieses Dokument muss vom Fahrzeughalter unterschrieben sein.
Hier finden Sie Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat des Hauptzollamtes Gießen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderungen werden am Tag der persönlichen Vorsprache in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin und des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate sein darf oder gültiger elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen und sofern noch vorhanden die Kennzeichenschilder
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); die Bevollmächtigte und der Bevollmächtigte selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können - bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden - bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und ein Personalausweis (im Original) dieser Person; alternativ ist ein persönliche Erscheinen der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers möglich - speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldung sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) im Original.
Was kostet die Dienstleistung?
- 12,40 Euro
Zusätzlichen können zu diesen Grundgebühren weitere Gebühren für die Neuausstellung von Fahrzeugdokumenten hinzukommen.
Eine genaue Aussage über die anfallenden Gebühren kann nur durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Das Prägen von Kennzeichenschildern ist nicht in den Zulassungsstellen möglich, daher sind diese privat zu beziehen und in den Gebühren nicht berücksichtigt.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Was sollte ich noch wissen?
Versicherungswechsel
Bei einem Versicherungswechsel bei zugelassenen Fahrzeugen muss von der neuen Versicherung eine elektronische Mitteilung über den Gesamtverband der deutschen Versicherungen (GDV) übermittelt werden. Die Vorlage einer eVB-Nummer ist hierbei nicht ausreichend.
Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält dieser das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, kontaktieren Sie bitte die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Jetzt Termin vereinbaren
Zur Terminvereinbarung der KFZ-Zulassungsstellen
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115
Wen können Sie anrufen?
Kontakt
Zeiten
Montag | 7 bis 18 Uhr |
---|---|
Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |