Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

Beschreibung

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, ist genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn eine zugelassene Vermessungsstelle (z. B. Amt für Bodenmanagement oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der geplanten Teilung bescheinigt.

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich,

  1. wenn eine zugelassene Vermessungsstelle (z. B. Amt für Bodenmanagement oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der geplanten Teilung bescheinigt oder
  2. die Teilung in einem öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) oder
  3. der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, an der Teilung beteiligt ist.

Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf diesem mindestens eine bauliche Anlage vorhanden ist oder sich im Bau befindet. Die Größe der baulichen Anlage ist unerheblich.

Soll ein unbebautes Grundstück geteilt werden, ist die Erteilung eines Negativzeugnisses notwendig. Das Negativzeugnis können sowohl die Bauaufsichtsbehörde als auch die Vermessungsstellen erteilen. Das Negativzeugnis wird durch die Bauaufsichtsbehörde ebenso wie die Teilungsgenehmigung auf Grundlage eines Teilungsantrages ausgestellt.

Ein Merkblatt zur Teilungsgenehmigung und die wichtigsten Informationen finden Sie hier:  Merkblatt zur Teilungsgenehmigung PDF-Datei 196 kB

Anschrift und Öffnungszeiten

Bauaufsichtsbehörde: Standort Hofgeismar

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Bauaufsichtsbehörde: Standort Kassel

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

Bauaufsichtsbehörde: Standort Wolfhagen

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen