Landpachtverträge

Beschreibung

Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Anschrift und Öffnungszeiten

Landpachtverträge

Montag8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag8:00 bis 12:00 Uhr

Agrarförderung

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar

Kontakt