Forstliche Hoheitsaufgaben

Beschreibung

Gemäß § 24 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) gehören die Genehmigung für Rodungen und Umwandlungen von Wald nach § 12 und die Neuanlage von Wald nach § 14 sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu waldbeanspruchenden Planungen und Vorgaben zu den forstlichen Hoheitsaufgaben.

Anschrift und Öffnungszeiten

Forstliche Hoheitsaufgaben

Montag8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag8:00 bis 12:00 Uhr

Hinweis

Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Landschaftspflege

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar

Kontakt