Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis

Beschreibung

Wenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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Sie möchten Hunde betreuen/trainieren, Reitunterricht anbieten, Katzen züchten oder Ähnliches nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfen bestimmte Tätigkeiten nur mit behördlicher Erlaubnis durch das zuständige Veterin��������������������������������ramt durchgeführt werden. 

Erlaubnis nach § 11 TierSchG beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Tierschutz

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen

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