Fundraising im Landkreis Kassel

Der Landkreis beabsichtigt, Fundraising langfristig in seinen Strukturen zu verankern, um zusätzliche Spielräume für seine Aufgaben zu gewinnen und gleichzeitig Unternehmen und Privatpersonen Möglichkeiten zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung, sowie sinn- und identifikationsstiftender Mitwirkung zu bieten.

Ziel ist die Weiterentwicklung der Region, die Steigerung der Lebensqualität für die hier lebenden Menschen sowie die Steigerung der Attraktivität des Standorts für die hier wirkenden Unternehmen. Die Ethischen Leitlinien bilden die Grundlage für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Geber- und Nehmerseite. Sie stellen den Rahmen für alle weiteren Aktivitäten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar.

Ethische Leitlinien für das Fundraising im Landkreis Kassel

Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht. Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Einzelpersonen, Institutionen, Organisationen, Stiftungen und Unternehmen gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen.

Der Landkreis Kassel versteht Fundraising als Teil seiner kommunal-gesellschaftlichen Aufgaben und Ziele und sieht sich als Mittler zwischen Unterstützung suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der berechtigten Interessen beider Seiten. Er begleitet aktiv die Beschaffung materieller und immaterieller Güter (Geld, Zeit, Sachwerte und Dienstleistungen). Der Landkreis Kassel verbindet die Beziehungspflege mit dem Werben um persönlichen und finanziellen Einsatz vornehmlich für kulturelle, soziale und bildende Zwecke sowie die Bereiche Natur, Umwelt und Regionalentwicklung.

Er verpflichtet sich im Respekt vor der Bürgergesellschaft, vor ihren Unterstützern und dem gesellschaftlichen Engagement zu ethischem Handeln.

Die Verpflichtung zu einem verantwortlichen Fundraising und einem entsprechenden Umgang mit Zuwendungen basiert auf folgenden ethischen Grundsätzen und Maßstäben:

  1. Der Landkreis Kassel übernimmt Verantwortung als Treuhänder zwischen den Interessen in der Bürgergesellschaft und pflegt die Beziehung zu ihren Förderern.
    Er greift gesellschaftlich aktuelle Themen auf und entwickelt sie u.a. mit Hilfe von Zuwendungen, Unterstützungen und Beratung weiter.
    Er respektiert die Spenderrechte entsprechend der Charta des Deutschen Fundraising Verbandes e.V..
    Er verpflichtet sich zu einem verantwortlichen Umgang mit Kommunikation und Marketing.
    Er verwendet zur Spendeneinwerbung nur Informationen, die wahr, genau und nicht irreführend sind.
    Er behandelt Angaben und Informationen vertraulich.
    Er respektiert die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz ihrer Privatsphäre.
    Er beachtet zu jeder Zeit Datenschutzregelungen und -gesetze und handelt nach den Buchstaben der Gesetze.
    Er sichert und verbessert die Qualität seiner Arbeit, indem er den mit Fundraising betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, ihre professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen bzw. zu erweitern.
  2. Der Landkreis Kassel verpflichtet sich unter Beachtung des gesetzlichen Rahmens zu einem verantwortlichen Fundraising und einem entsprechenden Umgang mit erhaltenen Zuwendungen.
    Zuwendungen werden entgegen genommen, sofern die Gabe freiwillig erfolgt, auf keinen eigenen Vorteil bedacht ist und ihre Verwendung im Verhältnis zu ihrem Wert nicht mehr als vertretbare Kosten erzeugt.
    Die Mittel werden nach dem Willen des Gebers für kulturelle, soziale und bildende Zwecke sowie die Bereiche Natur, Umwelt und Regionalentwicklung verwendet.
    Die Mittel werden sorgsam und im Respekt vor der freien Wahl des Gebers eingeworben.
    Der Landkreis behält sich das Recht vor, Zuwendungen abzulehnen, die der Herkunft oder der bestimmten Verwendung nach nicht mit seinen Zielen und seiner Verantwortung zu vereinbaren sind.
  3. Der Landkreis Kassel betreibt ein verantwortliches Berichts-, Finanz- und Kostenmanagement.
    Er versichert, dass alle Vorgänge der Mittelbeschaffung, der Buchhaltung und des Berichtswesens innerhalb seiner Verantwortung transparent und eindeutig sind. Soweit gewünscht, informiert er die Spenderin/den Spender nach Abschluss der geförderten Maßnahme über die Verwendung der Mittel (rechnerischer Verwendungsnachweis) nach Maßgabe der geltenden Bilanzierungsrichtlinie.
  4. Der Landkreis Kassel verfügt über feste finanzielle Regelungen für die Leistungen seines Fundraisings.
    Der Landkreis Kassel betreibt sein Fundraising auf der Basis fester Gehälter.
    Die mit Fundraising betrauten Personen erhalten keine Kommission oder Provision.
    Die mit Fundraising betrauten Personen nehmen keine Gratifikationen oder persönliche Zahlungen oder Zuwendungen jedweder Art entgegen.

Verabschiedet vom Kreisausschuss des Landkreises Kassel am 04.03.2014

Grundlagen

  • Ethische Leitlinien für das Fundraising der Stiftung Universität Hildesheim, Dezember 2010
  • Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis; Deutscher Fundraising Verband, Berlin 2013
  • Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung
  • Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen