Dach für 28 Städte und Gemeinden

Verwaltungstechnisch bildet der Landkreis das Dach für die zugehörigen 28 Städte und Gemeinden. Jede dieser Kommunen ist selbständig und wird nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung geführt.

Übersichtskarte des Landkreis Kassel

Dazu zählt ein eigenes Parlament mit gewählten ehrenamtlichen Politikern, das als Gemeindevertretung und in den Städten als Stadtverordnetenversammlung bezeichnet wird. Hier fallen die Entscheidungen z. B. zu Bauleitplanungen, Kindergärten, zur Wasserversorgung und über die Höhe der Gewerbesteuer, um nur einige Aufgaben zu nennen. Ausführendes Organ ist der Gemeindevorstand – in Städten: Magistrat – mit einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder einem hauptamtlichen Bürgermeister an der Spitze, die von den Bürgerinnen und Bürgern jeweils direkt gewählt werden.

Der Landkreis versteht sich als Dienstleister und Koordinator für seine Städte und Gemeinden und nimmt diejenigen öffentlichen Aufgaben wahr, die über die Leistungsfähigkeit der Kommunen hinausgehen. Im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit trägt er zu einem gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Städte und Gemeinden bei.

Nicht zuletzt ist der Landrat in seiner staatlichen Funktion jedoch auch Aufsichtsinstanz über die Kommunen.