Arbeitssicherheit

Beschreibung

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Unternehmen und Verwaltungen unter anderem verpflichtet, sich kompetent sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Dadurch sollen der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verbessert werden.

Beim Landkreis Kassel wurde ein Sicherheitsingenieur bestellt, der für die Arbeitsstätten innerhalb der Verwaltung, der Schulen sowie der Eigenbetriebe „Abfallentsorgung“ und „Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ zuständig ist.

Aufgaben des Sicherheitsingenieurs nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

  • Beraten und Unterstützen der Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
  • Begehen der Arbeitsstätten, Schulen, ggf. Durchführen von orientierenden Messungen, Aufzeigen der festgestellten Mängel
  • Untersuchen der Ursachen von Arbeitsunfällen und Unterbreiten von Vorschlägen zur Verhütung
  • Mitwirken bei betrieblichen Präventionsprogrammen und Maßnahmen sowie Projekten zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Vorträge/Schulungen zur Information und Motivation
  • Beratung bei Baumaßnahmen und Beschaffung sowie vor Einführung neuer Verfahren und Stoffe
  • Beratung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sowie Unterstützung bei Unterweisungen