Beschreibung
Eine Neuausstellung wird erforderlich, wenn Sie bereits einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und
- Sie einen neuen Pass bekommen haben,
- die Kartennutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels abläuft,
- Sie Ihren bisherigen Aufenthaltstitel verloren haben,
- Ihr elektronischer Aufenthaltstitel seine Funktionsfähigkeit verloren hat,
- oder Sie ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung haben.
Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, müssen Sie die Verlängerung beantragen. Es handelt sich nicht um eine Neuausstellung, auch wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben.
Ein Aufenthaltstitel mit neuem Namen kann nur ausgestellt werden, wenn der neue Name in Ihrem Pass steht.
Der Aufenthaltstitel wird in Form einer Scheckkarte mit elektronischer Zusatzfunktion ausgestellt.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift
Hansa-Haus
Kurt-Schumacher-Str. 29
34117 Kassel