Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 3 Monate)

Die Verpflichtungserklärung ist eine Bürgschaft, mit der die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen werden.

Beschreibung

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers/einer Ausländerin übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Anschrift und Öffnungszeiten

Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 3 Monate)

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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