Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet. Eine Wiederzulassung auf den Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
Bei der Wiederzulassung muss das Fahrzeug mindestens für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.
Die Wiederzulassung kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht und das Fahrzeug kann umgehend nach der Wiederzulassung genutzt werden.
Grundsätzlich
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief ist vorzulegen, wenn das bisherige Kennzeichen nicht erneut zugeteilt werden kann oder die Fahrzeugpapiere im Rahmen der Zulassung ausgetauscht werden müssen
- Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, wird zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU benötigt
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (wird bei reinen Elektrofahrzeugen nicht benötigt)
- Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen und sofern noch vorhanden die Kennzeichenschilder
- Bei einer vorliegenden Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hauptzollamt Gießen (nicht älter als zehn Tage gültig)
- Bei einer vorliegenden Anzeige wegen bestehenden Mängeln eine Bestätigung durch eine anerkannte Prüfstelle (DEKRA, TÜV usw.) über die Behebung der Mängel am Fahrzeug
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); Bevollmächtigte müssen sich selbst mit ihrem gültigen Ausweisdokument ausweisen können (Unterschrift auf Vollmacht muss identisch mit Unterschrift auf Ausweisdokument sein).
- bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
- bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der laut Handelsregister vertretungsberechtigten Person und dessen Ausweisdokument oder deren persönliches Erscheinen
- speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldungen von allen Beteiligten, deren Ausweisdokumente und eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
- speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen. Eine genaue Aussage kann durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Eine genaue Auskunft über die anfallenden Gebühren kann nur durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Die Gebühren belaufen sich bei persönlicher Vorsprache in der Regel auf einen Betrag zwischen 25 – 45 Euro.
Vor Wiederzulassung sind evtl. offene Gebühren für die Zwangsstilllegung zu entrichten.
Das Prägen von Kennzeichenschildern wird nicht von den Zulassungsstellen selbst vorgenommen, daher sind diese privat zu beziehen und nicht in den Gebühren enthalten. Prägefirmen sind im unmittelbaren Umfeld der Zulassungsstellen zu finden.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
- Kassel: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Baunatal: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
- Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)