Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis zuständig ist. Wenn Ihr Wohnsitz in der Stadt Kassel ist, wenden Sie sich bitte an die  Führerscheinstelle der Stadt Kassel. (Öffnet in einem neuen Tab)

Beschreibung

Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

  1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
  2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.

Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung am die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

Anschrift und Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

Kontakt

Jetzt Termin vereinbaren

Aufgrund von erheblichen Unwetterschäden kann der Publikumsverkehr in der Führerscheinstelle in den nächsten Wochen nur eingeschränkt stattfinden. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass es an der Kohlenstraße deshalb zu längeren Wartezeiten kommen kann. Bei persönlichen Vorsprachen ist mit Unannehmlichkeiten aufgrund des Baulärms sowie des Lärms durch Trocknungsmaschinen zu rechnen.

 zur Terminvereinbarung der Führerscheinstelle (Öffnet in einem neuen Tab)

Alternativ können Sie uns eine E‐Mail mit Ihrem Anliegen und Terminwunsch an  fahrerlaubnisbehoerdelandkreiskasselde senden oder telefonisch unter der Telefonnummer  0561 1003−1700 einen Termin vereinbaren.