Beschreibung
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden, der zu begründen ist. Im Baugenehmigungsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften gemeinsam mit dem Bauantrag entschieden.
Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 63 HBO - möglich. Für genehmigungsfreigestellte Vorhaben im beplanten Bereich (§ 64 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
Über eigenständige Abweichungen (nur bei baulichen Anlagen nach § 63 HBO) von örtlichen Bauvorschriften nach § 91 HBO und über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung, wenn Gegenstand der Abweichungsentscheidung ausschließlich die vorgenannten Vorschriften sind, entscheiden die Städte und Gemeinden in eigener Zuständigkeit.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar
Kontakt
- 0561 10032283
- 0561 1003490010
- bauaufsichtlandkreiskasselde
Zeiten
Bauaufsichtsbehörde: Standort Kassel
Anschrift
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 10031314
- 0561 10031282
- bauaufsichtlandkreiskasselde
Zeiten
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 10033151
- 0561 1003490064
- bauaufsichtlandkreiskasselde