Beschreibung
Vorlaufende Kompensationsmaßnahmen, die auf eigene Kosten und ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt wurden, können auf ein Ökokonto gutgeschrieben und zur Kompensation zukünftiger Eingriffe in Anspruch genommen werden.
Die Naturschutzbehörde, welche am Genehmigungsverfahren für einen Eingriff beteiligt ist, entscheidet über die Verwendung der vorlaufenden Ersatzmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung; die Entscheidung ist für alle anderen Verfahrensbeteiligten bindend. Berechnungsgrundlage für eine Maßnahme ist das Biotopwertverfahren, das in der Kompensationsverordnung geregelt ist.
Ökokonten können auf entsprechenden Antrag sowohl für Privatpersonen als auch für Kommunen und Naturschutzverbände eingerichtet werden. Die einem Ökokonto gutgeschriebenen Ökopunkte sind frei handelbar.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Naturschutzbehörde
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 1003-3104
- 0561 1003-3200