Bereitschaftspflege

Beschreibung

Bereitschaftspflege ist eine Leistung im Rahmen von § 42 SGB VIII

Wenn ein Kind oder Jugendlicher aufgrund einer Krisen- oder Notsituation nicht in seiner Herkunftsfamilie bleiben kann und der Allgemeine Soziale Dienst aus dem Fachbereich Jugend das Kind oder den Jugendlichen gemäß § 42 SGB VIII in Obhut nehmen muss, wird eine geeignete möglichst passgenaue Unterbringungsform gesucht.

Dies kann eine Bereitschaftspflegefamilie sein.

Die Anlässe für eine Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie sind vielfältig. Gründe hierfür können zum Beispiel eine Krise in der Familie, eine schwere Krankheit eines oder beider Elternteile, Suchtproblematiken, Trennung/Scheidung, Überforderung mit der Erziehung und Versorgung der Kinder und Jugendlichen oder aber auch Gewalt und Misshandlung sein. Für die meisten Kinder und Jugendlichen ist eine Inobhutnahme ein sehr einschneidendes Ereignis. Vor allem für jüngere Kinder ist es oft schwer verständlich, warum sie ihr Zuhause verlassen müssen. Insbesondere für Säuglinge und Kleinstkinder, aber auch für ältere Kinder mit besonderen Anbindungsbedürfnissen, ist die Betreuung und Versorgung in einer Bereitschaftspflegefamilie mit unmittelbarer Ansprechbarkeit von Bezugspersonen, dem familiären Halt und „Nestwärme“ hilfreicher als die Betreuung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung mit Schichtcharakter. Durch strukturierten familiären Halt können sich die in Not geratenen Kinder und Jugendlichen schneller stärken und stabilisieren.

In solche Situationen arbeitet der Landkreis mit Paaren, Familien oder auch anderen Lebensgemeinschaften zusammen, die bereit sind, ein Kind oder Jugendlichen in der Zeit der Krise vorübergehend bei sich aufzunehmen, zu schützen, zu fördern und zu umsorgen.

Die Kinder und Jugendlichen bleiben solange in der Bereitschaftspflegefamilie, bis die zukünftige Lebenssituation geklärt ist und weitere nötige Hilfen installiert sind. Das Ziel während der Inobhutnahme in der Bereitschaftspflegefamilie ist, eine langfristige Lebensperspektive für das Kind / den Jugendlichen zu entwickeln und diese umzusetzen.

Eine mögliche Perspektive kann sein:

  • die Rückführung in die Herkunftsfamilie
  • unterstützende ambulante Hilfsangebote für Eltern und Kind (Sozialpädagogische Familienhilfe oder ambulante Jugendhilfe)
  • die Vermittlung in eine geeignete Pflegefamilie
  • eine Überleitung in eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung      

Wer sich für die vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in der eigenen Familie interessiert, bedarf die Anerkennung des örtlichen Jugendhilfeträgers.

Wir bieten für interessierte Personen, die sich vorstellen können, ein Kind oder Jugendlichen vorübergehend bei sich aufzunehmen, Einzelinformationen sowie Vorbereitungstreffen an, bei denen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Bereitschaftspflegeperson geklärt werden sowie über die finanziellen und beratenden Angebote des Fachbereichs Jugend informiert wird.

Einzelpersonen, Familien oder Lebensgemeinschaften, die sich für eine solche Aufgabe interessieren, sind willkommen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Koordination der Bereitschaftspflege im Landkreis Kassel

Anschrift und Öffnungszeiten

Ambulante Jugendhilfe Kassel

Anschrift

Wilhelmshöher Allee 23
34117 Kassel

Kontakt

  • Wir suchen im Landkreis Kassel Paare oder Familien, die bereit sind, Kinder oder Jugendliche für eine Übergangszeit in ihrer eigenen Familie aufzunehmen, zu betreuen und zu begleiten, bis die weitere Perspektive des Kindes oder des Jugendlichen geklärt ist.
  • Möchten Sie einem Kind oder Jugendlichen vorübergehend ein Zuhause geben?

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