Beschreibung
- Überwachung der Einhaltung der fachrechtlichen Vorgaben (Düngung, Pflanzenschutz)
- Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen im Bereich Umweltschutz, Grundwasserschutz und der „Guten landwirtschaftlichen Praxis“ (CC – Cross Compliance)
- Genehmigungsverfahren Grünlandumwandlung
Details
Voraussetzungen
- CC- und Fachrechtskontrollen
alle landwirtschaftlichen Betriebe, die am Förderverfahren der Flächenprämien (Direktzahlungen) teilnehmen, können für eine Kontrolle ausgewählt werden - Grünlanderhaltung
relevant für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die am Förderverfahren der Flächenprämien (Direktzahlungen) teilnehmen, müssen einen Antrag auf Grünlandumbruch stellen
Verfahrensablauf
- CC- und Fachrechtskontrollen
Auswahl der Betriebe zur Kontrolle über zentrales Verfahren beim RP Kassel (CC und Fachrecht Düngemittelrecht), bzw. RP Gießen (Fachrechtskontrolle Pflanzenschutz) - Genehmigungsverfahren Grünlandumwandlung
Antragsverfahren; die Umwandlung von Grünland zu Ackerland ist nur nach vorheriger beantragter Genehmigung zulässig
Fristen
Aufbewahrungsfristen für landwirtschaftliche Aufzeichnungen 7 Jahre
Erforderliche Unterlagen
CC- und Fachrechtskontrollen
Düngebedarfsermittlungen, Nährstoffbilanzen, Bodenprobenergebnisse, Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Gebühren
In der Regel keine, eventuell im Widerspruchs- und Klageverfahren
Was sollte ich noch wissen?
- Aufbewahrungsfristen von Unterlagen zur Dokumentation im Rahmen der rechtlichen Vorgaben im Bereich CC und Fachrecht
Düngebedarfsermittlungen, Nährstoffvergleiche, Bodenuntersuchungsergebnisse und Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 7 Jahre. - Grünlandumbruch
Nur nach vorheriger erteilter Genehmigung möglich; ökologisch wirtschaftende Betriebe sind fördertechnisch von dieser Regelung befreit, sie benötigen allerdings eine positive Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde des Landkreises
Institutionen
- LLH (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen)
- Bauernverband
- Beratungs- und Planungsbüros (z. B. Schnittstelle Boden, IGLU)
- Untere Wasserbehörde des Landkreises Kassel
- Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Kassel
Rechtsgrundlagen
- Direktzahlungsverpflichtungsgesetz
- Stoffstrombilanzverordnung
- Düngegesetz
- Düngemittelverkehrsgesetz
- Düngeverordnung
- Pflanzenschutzgesetz
- Klärschlammverordnung
- Bioabfallverordnung
- Richtlinien zur „Guten landwirtschaftlichen Praxis“
Anschrift und Öffnungszeiten
Zeiten
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Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
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Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Agrarförderung
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Kontakt
Zeiten
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Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
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- 0561 10032429
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Hinweis
sowie nach Vereinbarung