Kindertageseinrichtungen - Informationen für Eltern

Kostenübernahme des Kindertagesstättenbeitrages

Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, können die dafür anfallenden Beiträge – abhängig von Ihrem Einkommen – ganz oder teilweise übernommen werden.

Anspruch auf die Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages durch den Fachbereich Jugend haben Familien, die im Landkreis Kassel wohnen und denen die Zahlung des Beitrages aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht zuzumuten ist.

Haben Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme? Rufen Sie uns an:

Landkreis Kassel

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Anschrift

Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel