Landratswahl

Der Landrat oder die Landrätin eines Landkreises in Hessen wird nach einer entsprechenden Gesetzesänderung von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises direkt gewählt. Im Landkreis Kassel war dies zum ersten Mal im Jahr 1997 der Fall.

Die Direktwahl muss immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit des Landrats abläuft. Sie findet daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt, wird aber häufig mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt der Kreistag. Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

Seit dem Jahr 2021 übt  Herr Andreas Siebert diese Funktion aus.

Wahlergebnis

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