Förderung für Blühflächen

Landwirte können Förderanträge bis 1. Oktober stellen

Landkreis Kassel. Schon vor, während oder spätestens nach der Getreideernte reift bei den Landwirten die Anbauplanung für den Herbst und das kommende Frühjahr. "Dabei sollten die Landwirte Blühflächen nicht außer Acht lassen", rät Jürgen Düster, Leiter der Landschaftspflege bei der Kreisverwaltung. Diese sind auch im nächsten Jahr im Rahmen des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) oder als ökologische Vorrangfläche, genannt Honigbrache, bei den Direktzahlungen wieder förderfähig. Landwirten, die durch besondere Bewirtschaftungsmaßnahmen Natur und Landschaft, die Gewässer bzw. die Umwelt schonen und schützen, werden finanzielle Mittel bereitgestellt. "Diese dienen zum Ausgleich ihrer zusätzlichen Aufwendungen und Ertragsverluste gegenüber einer konventionellen Bewirtschaftung", erläutert Düster.

Neben der Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise im Gesamtbetrieb werden mit HALM-Mitteln auch einzelne nachhaltige Verfahren der Acker- und Grünlandbewirtschaftung unterstützt. Dazu zählen unter anderem der Anbau von Zwischenfrüchten und deren Beibehaltung über den Winter, die Anlage und Pflege von Blühstreifen, von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Ackerrandstreifen sowie die extensive Grünland- und Streuobstnutzung. Auch eine Förderung der vielfältigen Fruchtfolge ist ab dem kommenden Jahr wieder möglich und kann neu beantragt werden.

Die HALM-Mittel werden laut Düster bereits von mehr als einem Drittel der rund 1220 Betriebe aus Stadt und Landkreis Kassel in Anspruch genommen. Vorrangig werden die Fördergelder für den Ökolandbau und die extensive Nutzung von Grünland sowie mit steigender Tendenz für die Anlage von Blühflächen beantragt und bewilligt.

Bis spätestens zum 1. Oktober können beim Fachbereich Landwirtschaft des Landkreises Kassel in Hofgeismar, Manteuffel-Anlage 5, noch Anträge für die Förderperiode ab 2020 eingereicht werden. Die entsprechenden Antragsvordrucke liegen bei der Bewilligungsstelle bereit. Für Beratungen und Hilfe beim Ausfüllen des Antrages empfiehlt Düster, einen Termin unter der Rufnummer 0561/10032424 zu vereinbaren.

Alle Landwirte, deren HALM-Anträge Ende 2019 auslaufen und die weiterhin Interesse an einer HALM-Förderung besitzen, sollten nicht vergessen, Neuanträge zu stellen, sofern noch nicht erfolgt. Diejenigen Landwirte, deren HALM-Verpflichtung noch nicht ausläuft, können ggf. neue Flächen zusätzlich beantragen (Erweiterungsantrag).

24.07.2019