Leistungen im Bildungspaket werden erhöht

Bedürftige Kinder und Jugendliche bekommen ab 1. August mehr Geld für den Schulbedarf und für die Mitgliedschaft in Vereinen

Landkreis Kassel. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen. In der Schule, aber auch in der Freizeit. Entsprechende Hilfe erhalten betroffene Familien aus dem Bildungspaket. Konkret können Zuschüsse zur Anschaffung von Lernmaterialien, aber auch die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen und Ausflügen in Schule und Kita sowie die Kosten für das Schülerticket oder Nachhilfe in Anspruch genommen werden. Ebenfalls gefördert wird die Teilnahme an Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten.

Ab 1. August – und damit pünktlich zum Schuljahresbeginn - werden die Leistungen im Bildungspaket erhöht. Statt wie bisher 100 Euro erhalten Kinder und Jugendliche nun 150 Euro pro Jahr für den Schulbedarf. Für die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder für Musikunterricht wurde der Zuschuss von 10 auf 15 Euro im Monat erhöht. Auch entfällt der bisher zu zahlende Eigenanteil an den Kosten für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder dem Kindergarten sowie bei der Schülerbeförderung.

Vizelandrat Andreas Siebert begrüßt die beschlossen Erleichterungen für Familien die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Der Landkreis Kassel beteiligt sich an einer hessenweiten Plakataktion und hat Infomaterial an alle Schulen verschickt, die dort ausgelegt werden.

Vizelandrat Andreas Siebert begrüßt die vom Bundestag beschlossen Erleichterungen für Familien die auf Sozialleistungen angewiesen sind: "Unser Ziel muss es sein, allen Kindern möglichst gleiche Entwicklungschancen zu geben", betont Siebert. Insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung in der Bildung seien in den vergangenen Jahren neue Anforderungen entstanden, die mit den höheren Sätzen für den Schulbedarf abgedeckt werden sollen. "Wir erhoffen uns außerdem, dass durch die Anpassungen und Vereinfachung noch mehr Kinder und Jugendliche die Leistungen in Anspruch nehmen", so der Vizelandrat.

"Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass hier durchaus noch ein Steigerungspotential vorhanden ist, denn aktuell nehmen nur ein Viertel bis ein Drittel der anspruchsberechtigten Personen die Leistungen in Anspruch", erklärt Jochen Kilian, Leiter des Fachbereichs Soziales beim Landkreis Kassel. Die Neuregelung dürfte helfen, denn: "Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, müssen keinen Antrag mehr stellen", erläutert Kilian, "es reicht der Nachweis über die Teilnahme." Eine Ausnahme ist die Lernförderung, da hier zunächst die Schule bestätigen muss, dass Nachhilfe benötigt wird. Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen jedoch weiterhin einen Grundantrag stellen.

Als weitere Erleichterung nennt Kilian den Wegfall des Eigenanteils beim Schulessen mit seinem komplizierten Abrechnungsverfahren, wovon besonders Familien mit mehreren Kindern profitieren dürften.

Um über diese Verbesserungen zu informieren, aber auch um möglichst viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche auf das Bildungspaket aufmerksam zu machen, beteiligt sich der Landkreis Kassel an einer hessenweiten Plakataktion und hat Infomaterial an alle Schulen verschickt, die dort ausgelegt werden.

Weitere Informationen erhalten Familien beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt. Hinweise und Formulare sind auch online über die Internetseite des Landkreises Kassel abrufbar.

Bildungs- und Teilhabepaket

Dafür gibt es Zuschüsse

  • Klassenfahrten und Ausflüge: Die Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Fahrten mit der Schule und Kita werden übernommen.
  • Schulbedarf: Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss von 150 Euro jährlich (davon 100 Euro zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und 50 Euro zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr).
  • Schülerbeförderung: Sind Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet.
  • Lernförderung: "Nachhilfestunden" können finanziert werden, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich sind. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
  • Mittagessen: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen werden übernommen, wenn Schule, Kindertagesstätte oder Tageseltern ein entsprechendes Angebot bereithalten.
  • Sport, Kultur, Freizeiten: 15 Euro monatlich stehen für Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein), kulturelle Bildung (z.B. Musikunterricht) und Teilnahme an Freizeiten zur Verfügung.