Mehr Impfdosen vom Land

Impfzentrum ist vorbereitet

Calden/Landkreis Kassel. "Wir sind darauf vorbereitet die vom Land angekündigten zusätzlichen Impfdosen im unserem Impfzentrum in Calden zu verimpfen", kündigt Vizelandrat Andreas Siebert an. Die Kapazität des Impfzentrums werde ab dem 24. Februar auf bis zu 300 Impfungen pro Tag erhöht – zusätzlich zu den bisherigen 90 Impfungen täglich können damit pro Tag 210 weitere Impftermine vergeben werden. Siebert: "Diese Kapazität können wir nach den zugesagten Impflieferungen des Landes bis zum 14. März aufrecht erhalten". Für die weitere Planung danach müsste abgewartet werden, wie viel Impfstoff dann zur Verfügung steht. Da ab dem 9. März die ersten Zweitimpfungen im Impfzentrum stattfinden, wird die Kapazität vom 9. März bis 14. März auf dann 390 Impfungen in Calden angepasst.

Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose hatten angekündigt, dass rund 75.000 zusätzliche Impfdosen zur Verfügung gestellt werden. Diejenigen Impfberechtigten der höchsten Priorisierungsgruppe, die einen Termin nach dem 22. März 2021 erhalten hatten, haben ab dem 20. Februar 2021 die Möglichkeit ihren Impftermin vorzuziehen.  "Wir sind sehr froh, dass sich das Land für diesen Ablauf entschieden hat, da dies auch nach unserer Auffassung die praktikabelste Lösung ist", betont der Vizelandrat.

Für die Umbuchung über die telefonische Hotline oder das Onlineportal das Landes benötigen die Impfberechtigten die individuellen Angaben, die sie per E-Mail oder per Brief (bei Buchung über die Hotline) erhalten haben. Das Land hat angekündigt, dass alle registrierten Impfwilligen über dieses Verfahren per Brief oder E-Mail persönlich informiert werden. Wer einen Paartermin gebucht hat, kann auch bei einer Terminumbuchung wieder einen neuen Termin für zwei Personen erhalten.

Siebert weist mit Blick auf die Abläufe im Impfzentrum darauf hin, dass sich aktuell nur Personen der höchsten Priorisierungsgruppe für einen Termin anmelden können. "Wer bei der Terminvergabe angegeben hat, dass er dieser Gruppe angehört und bei dem dies aber nicht der Fall ist, wird im Impfzentrum feststellen, dass er nicht geimpft werden kann", informiert Siebert. Eine solche Nichtzulassung zur Impfung wegen fehlender Impfberechtigung bedeute für alle Beteiligten unnötigen Aufwand: "Der Impfwillige ist umsonst nach Calden gefahren und unsere Mitarbeiter müssen sich mit Diskussionen über Vorgaben beschäftigen, die wir auch nicht ändern können", so der Vizelandrat abschließend.