Impfzentrum des Landkreises nimmt Betrieb auf

87 Impfungen am ersten Tag - auch Mobile Impfteams weiter im Einsatz

Calden/Landkreis Kassel. „Trotz winterlicher Straßenbedingungen sind bereits um 8.15 Uhr die ersten über 80jährigen Senioren überpünktlich im eingetroffen – wir konnten ab 9.00 Uhr mit den ersten Impfungen beginnen“, berichtet Vizelandrat Andreas Siebert als verantwortlicher Leiter des Impfzentrums des Landkreises Kassel in Calden. Für den Auftakt hatten nur drei bereits angemeldete Menschen aus der ersten Priorisierungsgruppe abgesagt, so dass 87 Impfungen durchgeführt werden konnten. „Trotz der Schneefälle waren auch Bürgerinnen und Bürger aus Bad Karlshafen und Reinhardshagen nach Calden gekommen – das zeigt, dass die Impfbereitschaft hoch ist und dass man im Landkreis Kassel auch mit schwierigen Wetterlagen klar kommt“, so Siebert weiter. Die Kapazität des Impfzentrums ist zurzeit auf 90 Impfungen pro Tag begrenzt, da mehr Impfdosen vom Land Hessen nicht zur Verfügung gestellt werden können. „Der Impfablauf ist dadurch für alle Beteiligten noch entspannt – sobald wir mehr Impfdosen zur Verfügung haben, werden wir die Kapazitäten hochfahren“, so der Vizelandrat weiter. 

Wartebereich im Impfzentrum des Landkreises Kassel

Am ersten Impftag in Calden gab es für die Geimpften keine Komplikationen – in der Regel war der gesamte Impfvorgang vom Einchecken bis zum Verlassen des Impfzentrums in weniger als einer halben Stunde abgewickelt. 

Positiv entwickelt sich auch die Situation in den stationären Pflegeeinrichtungen. Siebert: „Wir werden bis Ende dieser Woche 43 der 44 Alten- und Pflegeheime im Landkreis Kassel erstgeimpft haben“. Noch nicht geimpft werden kann in einer Senioren-Einrichtung in Helsa, die unter einem Corona-Ausbruch leidet.

In Absprache mit der Heimaufsicht und dem Gesundheitsamt Region Kassel wurden für diese Einrichtung kurzfristig zusätzliche Unterstützungskräfte der Bundeswehr angefordert, die ab dem 10. Februar die Pflegekräfte des Heimes unterstützen. „Wir werden auch hier so schnell wie es möglich ist, die Erstimpfungen vornehmen – aktuell muss aber die Aufrechterhaltung der Pflege dort im Vordergrund stehen“, erläutert Siebert.

Siebert bedauert die „verpasste Chance bei der Neufassung der Corona-Impfordnung“, die mit Wirkung vom 8. Februar vom Bundesgesundheitsministerium geändert wurde: „Wir haben viele Anfragen von Menschen mit sehr schweren Erkrankungen, die in der aktuellen Corona-Impfordnung in die zweite Priorität fallen und derzeit noch nicht geimpft werden können – wir würden gern helfen, dürfen aber nicht gegen eine Verordnung des Bundes verstoßen“, berichtet der Vizelandrat. Siebert hätte sich hier gewünscht, dass in Einzelfällen auch Menschen mit schweren Erkrankungen geimpft werden können. „Wir würden mit einer solchen Ausnahmeregelung sehr verantwortungsvoll umgehen – gerade mit Blick auf den wenigen zur Verfügung stehenden Impfstoff“.

Nach der geltenden Corona-Impfverordnung können aktuell nur Schutzimpfungen mit höchster Priorität erfolgen. Höchste Priorität haben:

1. Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

2. Menschen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,

3. Menschen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

4. Menschen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind und

5. Menschen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht (zum Beispiel Onkologie oder Transplantationsmedizin).