Landkreis ist jetzt Corona-Hotspot

Kreisverwaltung regelt Einschränkungen über eine Allgemeinverfügung

Landrat Andreas Siebert

Landkreis Kassel. Der Landkreis Kassel weist an drei hintereinander folgenden Tagen eine Inzidenz von über 350 auf und wird damit zum Hotspot. „Aktuell liegt unsere Inzidenz bei 421 nach 387 am 18. Januar und 352 am 17. Januar - das zeigt wie schnell sich die Zahl der Infizierten von Tag zu Tag erhöht“, informiert Landrat Andreas Siebert. Mit Wirkung vom 20. Januar 2022 gelten damit auch für den Landkreis Kassel die in der Corona-Schutzverordnung des Landes aufgeführten Regelungen für Veranstaltungen und Prostitutionsstätten. Siebert: „Bei Veranstaltungen mir mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Gastronomie gilt drinnen 2G-Plus und draußen 2G“. Auch bei touristischen Übernachtungen gilt die 2G-Plus-Regelung.

„Für die Festlegung von Alkoholverboten und Orten, an denen eine medizinische Maske zu tragen ist, haben wir und eng mit den Städten und Gemeinden abgestimmt“, erläutert Siebert. Als Ergebnis dieser Abstimmung gilt ab dem 21. Januar an folgenden öffentlichen Orten kreisangehöriger Kommunen ein Alkoholverbot: 

  • In der Fußgängerzone im Innenstadtbereich von Baunatal und zusätzlich am Käthe-Kollwitz-Brunnen und am Zentralen Omnibusbahnhof in Altenbauna. Die Fußgängerzone in Baunatal umfasst den Europaplatz mit der angrenzenden Einkaufspassage, den Marktplatz mit den angrenzenden Einkaufspassagen und den Übergängen zur Marktstraße, den Platz des Friedens und die Straßen Marktplatz, An der Stadthalle, Johann-Siegmund-Schuckert-Straße 1-2a. 
  • In Fuldatal betrifft das Alkoholverbot den Bereich des Dreschplatzes und den Bereich des Dorfplatzes Ihringshausen inklusive Am Backhaus und Bushaltestellen. 
  • In Habichtswald gilt das Alkoholverbot für den Kressenborn in Dörnberg, den Erlegrill, den Kirchplatz und „An der Linde“ in Ehlen. 
  • In Schauenburg gilt ein Alkoholverbot im Außenbereich des Elgerhauses, im Außenbereich der Schauenburghalle, im gesamten Bereich der Freizeitanlage Martinhagen  inklusive Grillhütte, in den Außenbereichen der Grillhütten Breitenbach, Hoof und Elgershausen, in den Außenbereichen der Dorfgemeinschaftshäuser Martinhagen, Breitenbach, Elmshagen sowie im Außenbereich der Sportplätze Martinhagen, Breitenbach, Elmshagen, Hoof und Elgershausen.
  • Das Alkoholverbot in Vellmar betrifft die Fußgängerzone Rathausplatz, die Grünanlage Vellmar-West (zwischen Lüneburger Straße/Rheinstahlring/Emdener Straße und Flensburger Straße), den Ahnepark, den Festplatz und die Skateranlage sowie die Grünfläche neben der Minigolf-Anlage (Tischtennisanlage) Brüder-Grimm-Straße, das Parkdeck Mittelring, das Umfeld der Stadtbücherei, die Grünanlage Mühlenweg (Umfeld „Fort“ und Rollschuhanlage) sowie den Europaplatz. 

 Die Verpflichtung eine medizinische Maske zu tragen gilt in der Fußgängerzone im Innenstadtbereich (Abgrenzung wie beim Alkoholverbot) in Baunatal, für den Rathausplatz in Fuldatal während des Wochenmarktes, für den Dr.-Walter-Lübcke-Platz in Lohfelden während des Wochenmarktes und für den Marktplatz in Wolfhagen während des Wochenmarktes. 

Die konkreten Regelungen veröffentlicht der Landkreis in einer Allgemeinverfügung, die bis einschließlich 10. Februar gilt. 

Für die Kreiskliniken in Hofgeismar und Wolfhagen gilt ab sofort ein Besuchsverbot. „Wegen der steigenden Zahl der Neuinfizierungen schließen wir uns damit der Verfahrensweise der anderen Kliniken im Landkreis an“, berichtet Betriebsleiter Silvan Uick. Angehörige von Sterbenden können zum Abschied nehmen in die beiden Krankenhäuser kommen – hier wird ein Antigen-Test in den Kliniken durchgeführt. Gleiches gilt für Väter, die während der Entbindung in Hofgeismar dabei sein wollen: Auch hier gibt es nach einem Antigen-Test im Krankenhaus eine Ausnahme vom Besuchsverbot.