Bilanz: Ein Jahr Wohngeld Plus

Zahl der Anträge im Landkreis Kassel hat sich fast verdoppelt

Mit dem Wohngeld plus hat sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte im Landkreis Kassel deutlich erhöht. Das zeigt eine erste Bilanz der Wohngeldbehörde ein Jahr nach der Einführung des neuen Gesetzes. „Die zu bearbeitenden Anträge haben sich mit rund 47 Prozent fast verdoppelt“, teilt Vizelandrätin Silke Engler mit. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz hat der Gesetzgeber auf immer weiter steigende Energiekosten und Mieten regiert. 

Bürger mit niedrigem Einkommen erhalten seit Januar 2023 deutlich mehr Wohngeld. Zudem hat sich die Zahl der Berechtigten seit der Novellierung verdreifacht. Im Landkreis Kassel haben mittlerweile rund 12.000 Personen Anspruch auf Wohngeld plus. Im vergangenen Jahr sind 4218 formelle Anträge bei der Wohngeldbehörde des Landkreises gestellt worden. Zum Vergleich: im Vorjahr waren es noch 2883. „Die Zahl der Anträge zeigt uns einerseits, dass es viele Menschen im Landkreis Kassel gibt, die auf Wohngeld angewiesen sind. Sie zeigen uns aber auch, dass es immer noch ganz viele Menschen gibt, die den Weg zum Amt scheuen, obwohl ihnen diese finanzielle Unterstützung zusteht“, sagt Engler. Vor allem Familien, Alleinerziehende und Rentner, aber auch Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und Studierende können Wohngeld beantragen. 

Die Mitarbeiter der Wohngeldbehörde haben im vergangenen Jahr 5660 Bescheide (+ 52,07 Prozent) erstellt. Im Vorjahreszeitraum belief sich die Zahl noch auf 3722. Auch die Berechnungen haben sich mehr als verdoppelt. Sie stiegen von 3600 auf 5546 (+ 54,06 Prozent) deutlich. Im Landkreis Kassel wurden im Jahr 2023 insgesamt 9,6 Millionen Euro Wohngeld ausgezahlt. Die Ausgaben haben sich innerhalb eines Jahres fast verdreifacht (2022: 3,5 Millionen Euro). 

Aktuell berechnet jede Vollzeitkraft in der Wohngeldbehörde 524 Anträge im Jahr. „Ein Blick auf die Zahlen bestätigt, dass es richtig und wichtig gewesen ist, die Wohngeldbehörde rechtzeitig personell aufzustocken“, sagt Engler. Im Bereich Bildung und Teilhabe ist die Zahl der Anträge mit 15 Prozent Zuwachs ebenfalls deutlich gestiegen. Denn: „Anders als beim Wohngeld, können bei jedem Grundantrag mehrere Leistungsanforderungen folgen, die aber nicht gesondert gezählt werden“, erklärt Jochen Kilian, Leiter des Fachbereichs Soziales des Landkreises Kassel. Und: „Bezieher von Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen müssen keinen gesonderten Antrag stellen, diese Fälle fließen also nicht mit in die Statistik ein, werden aber auch von uns bearbeitet“ ergänzt Lars Hofmann, Leiter der Wohngeldbehörde. Zum Vergleich: 2021 waren es 1763 Anträge, 2022 schon 2215 und 2023 sogar 2538 Anträge.

Im Dezember verzeichnete die Wohngeldbehörde erstmals einen leichten Rückgang bei den eingehenden Anträgen: „Ich erkläre mir das zum einen damit, dass die Abgelehnten keinen neuen Antrag mehr stellen und wir zum anderen begonnen haben, einen Großteil der Anträge länger als 12 Monate zu bewilligen, damit nicht alle gleichzeitig ab Januar wieder neue Anträge stellen müssen“, sagt Hofmann. Die Bearbeitung eines Antrags dauert im Idealfall vier Wochen bis zur Bewilligung. Aufgrund der Komplexität des Antrags-verfahrens und der Unterlagen, die der Antragssteller bei der Wohngeldbehörde vorlegen muss, kommt es oft zu längeren Bearbeitungszeiten.