Wohngeld Plus - Mehr Unterstützung für Berufstätige

Neuerungen beim Wohngeld ab dem 1.1.2023

Neuerungen beim Wohngeld ab dem 1.1.2023

Ab dem 1. Januar 2023 haben rund 2 Mio. Haushalte mit geringem Einkommen Anspruch auf das erweiterte „Wohngeld Plus“. Damit profitieren künftig mehr als dreimal so viele Haushalte von staatlichen Zuschüssen zur Entlastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen. Bisher wurden rund 600.000 Haushalte durch Wohngeld gefördert. Die Wohngeldreform ist Teil der von der Bundesregierung geschnürten Entlastungspakete, um die Bürgerinnen und Bürger im Zuge der immens gestiegenen Wohn- und Energiekosten zu unterstützen. 

Das neue Wohngeld Plus enthält künftig eine Heizkostenkomponente von 2,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Darüber hinaus wird eine Klimakomponente eingeführt. Diese wird in Form einer pauschalen Vergütung von 0,40 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Damit soll die zu erwartende Umlage von energetischen Investitionen in den Wohngebäudebestand auf die Mietpreise, die zu weiteren sozialen Härten führen würde, sozialverträglich abgefedert werden.

Ebenfalls wird eine allgemeine Leistungserhöhung zum Ausgleich deutlich gestiegener Wohnkosten vorgenommen. Durch die Gesetzesänderung profitieren nicht nur deutlich mehr Haushalte von Wohngeld, sie erhalten zudem auch eine deutliche größere finanzielle Unterstützung zur Entlastung der Haushaltskasse.

Im Landkreis Kassel sind derzeit rund 4.000 Haushalte Wohngeld berechtigt. Ab dem 1. Januar 2023 wird sich diese Zahl voraussichtlich mehr als verdreifachen. Um die gestiegene Fallanzahl zeitnah bearbeiten zu können, erhöht die Kreisverwaltung die Personalkapazitäten in der Wohngeldbehörde.