Blauzungenkrankheit erreicht Hessen

Land und Tierseuchenkasse leisten finanzielle Beihilfe für
Impfung von Wiederkäuern

Am vergangenen Freitag, 5. Juli 2024, wurde das Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV 3) das erste Mal in Hessen bei einem Rind im Vogelsbergkreis nachgewiesen. Was das für die Landwirte im Kreis Kassel bedeutet, erklärt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises. 

„Der Ausbruch hat unmittelbare Folgen für die Landwirte, da durch den Nachweis des Virus der sogenannte Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit für Hessen verloren geht. Das bedeutet, dass Wiederkäuer, also Rinder, Schafe, Ziegen und alle Kameliden wie Alpakas und Lamas, aus Hessen nicht mehr ohne eine Behandlung gegen Insekten und eine Blutuntersuchung in angrenzende Bundesländer, die noch frei von der Blauzunge sind, transportiert werden dürfen“, erklärt Umweltdezernent Thomas Ackermann. Dazu zählen beispielweise Bayern oder Baden-Württemberg. Auch in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU dürfen die Tiere nicht transportiert werden. Dafür entfallen die Untersuchungen in die Bundesländer, die ebenfalls von Infektionen mit BTV 3 betroffen sind. Das sind aktuell Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz. Daher sei es wichtig, sich vor Verbringungen von lebenden Tieren über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zu informieren. 

„Der beste Schutz vor einer Infektion besteht durch eine Impfung der empfänglichen Tierarten. Hessen hat vor Kurzem die Impfung gegen BTV 3 zugelassen und zahlt zusammen mit der hessischen Tierseuchenkasse eine Beihilfe in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis für Schafe und Ziegen und drei Euro pro Impfdosis für Rinder“, informiert Dr. Sabine Kneißl, Leiterin des Fachbereiches Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Information zur Beihilfemöglichkeit wurde vom Fachbereich bereits an die beiden im Landkreis ansässigen Bauernverbände weitergegeben, damit die Landwirte schnellstmöglich handeln können.   

„Schafe und Ziegen müssen nur einmal geimpft werden, Rinder hingegen im Abstand von drei Wochen zweimal, wobei ein wirksamer Impfschutz drei Wochen später vorliegt. Die Impfung wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin des Friedrich-Löffler-Instituts ausdrücklich empfohlen für Wiederkäuer, die in nicht-BTV 3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen“, ergänzt Dr. Christina Werner, Leiterin des Fachdienstes Tierseuchenbekämpfung. 

Hintergrund: 

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die je nach Serotyp unterschiedliche klinische Ausprägungen verursacht. Der momentan auftretende Serotyp 3 führt zu ausgeprägten klinischen Symptomen und endet vor allem für Schafe und Ziegen oft tödlich. Das Virus wird dabei nicht von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen. Der Erreger ist jedoch nicht auf den Menschen übertragbar. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können somit ohne Bedenken verzehrt werden.