Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr

Jugendlichen Ausländern kann oft eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn sie an ihrem 16. Geburtstag seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

Beschreibung

Jugendlichen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammen-führung sind, kann in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn sie an ihrem 16. Geburtstag seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

Voraussetzung ist, dass sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss führt oder ihr Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen gesichert ist.

Das gleiche gilt für volljährige Ausländer, die seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung sind. Voraussetzung sind außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

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Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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