Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.

Beschreibung

Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.

Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (d.h. auch jede selbständige Tätigkeit oder jede Beschäftigung).

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie besitzen seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
  2. Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, 
  3. Sie haben mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder weisen Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nach; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
  4. Sie haben keine relevanten Straftaten begangen (dies wird im Einzelfall von der Ausländerbehörde beurteilt),
  5. Ihnen ist die Beschäftigung erlaubt, sofern Sie Arbeitnehmer/in sind, 
  6. Sie sind im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse, 
  7. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, 
  8. Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und 
  9. Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

Ausnahmen zu Nr. 3:

  • Sie waren bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis,
  • die Altersversorgung ist durch einen Ehegatten oder Lebenspartner ausreichend gesichert oder
  • Sie befinden sich in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.

Ausnahmen zu Nr. 7 und 8:

Sofern Sie bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren, ist grundsätzlich nur erforderlich, dass Sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis richten sich für bestimmte Personenkreise nach anderen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsgesetzes.

Dies gilt u.a. für

  • Ehegatten Deutscher und
  • Selbständige

 Niederlassungserlaubnis für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr

 Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

 Aufenthaltserlaubnis nach Anerkennung im Asylverfahren als Asylberechtigte(r) oder Flüchtling

Hinweis

Bevor Sie einen Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis stellen, sollten Sie sich über die Voraussetzungen informiert haben.

Kann die Niederlassungserlaubnis nicht erteilt werden (weil die Voraussetzungen nicht vorliegen), müssen Sie in der Regel eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Online-Services

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Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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Bescheinigung zur Gültigkeit von Niederlassungserlaubnissen

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