Beruflich Hochqualifizierte können die Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erhalten.
Beschreibung
Beruflich oder wissenschaftlich hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hinweis: IhrEhemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin und Ihre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Online-Services
Details zum Online-Service
Halten Sie folgendes bereit:
Angaben zu Ihrer Person
ggf. Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels
Kopie Ihres aktuellen Ausweisdokumentes
Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen (einschließlich Krankenversicherungsschutz),
Nachweis über geleistete Beiträge zur Rentenversicherung (z. B. Rentenversicherungsverlauf) oder freiwillige Aufwendungen für vergleichbare Leistungen (in der Regel für mindestens 60 Beitragsmonate), sofern die Frage nach der 60-monatigen Beitragszeit bejaht wurde,
Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache,
Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (z.B. Teilnahmezertifikat zum Integrationskurs, Schulabschlüsse oder andere Ausbildungen),
Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und die im Haushalt lebenden Familienangehörigen,
Nachweis über die laufende Ausbildung, wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.
ggf. weitere Nachweise
Sie haben die Möglichkeit, ihre Ausweisdokumente und Nachweise mit dem Smartphone zu fotografieren und hochzuladen.
Vor der Einreise Zwecks Beantragung des Einreisevisums sprechen Sie bitte persönlich mit den genannten Unterlagen bei der Deutschen Botschaft im Heimatland vor.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und der USA können visumsfrei einreisen und den Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen.
Nach der Einreise Zwecks Beantragung sprechen Sie bitte persönlich mit den u.a. Unterlagen bei der Ausländerbehörde vor und beantragen die Erteilung der Niederlassungserlaubnis.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig.
Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 €.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Reisepass
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Krankenversicherungsschutz
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)".
Weitere Unterlagen, wie z.B. Qualifikationsnachweise, detaillierter Tätigkeitsnachweis mit Gehaltsangabe sind im Einzelfall mit der Ausländerbehörde abzusprechen.
Hinweise zum Passbildautomat Für Passbilder steht ein Automat zur Verfügung, der ausschließlich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, das Bild am Automaten vor Ihrem Termin zu erstellen. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden. Kosten: 5 Euro. Der Betrag wird bei der Sachbearbeitung bezahlt.
Was sollte ich noch wissen?
Unionsbürger/innen haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts freien Zugang zum Arbeitsmarkt und können im Rahmen ihrer Arbeitnehmerfreizügigkeit eine auf Dauer angelegte Beschäftigung im Bundesgebiet ausüben. Entsprechendes gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Was bei Einreise und Aufenthalt in Deutschland noch zu beachten ist, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt: Willkommen in Kassel - Informationen für ausländische Mitbürger
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
Bescheinigung zur Gültigkeit von Niederlassungserlaubnissen