Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis

Beschreibung

Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Online-Services

Sie möchten Hunde betreuen/trainieren, Reitunterricht anbieten, Katzen züchten oder Ähnliches nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfen bestimmte Tätigkeiten nur mit behördlicher Erlaubnis durch das zuständige Veterinäramt durchgeführt werden. 

Erlaubnis nach § 11 TierSchG beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Tierschutz

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen

Kontakt

Ähnliche Dienstleistungen