Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

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Sie möchten Hunde betreuen/trainieren, Reitunterricht anbieten, Katzen züchten oder Ähnliches nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfen bestimmte Tätigkeiten nur mit behördlicher Erlaubnis durch das zuständige Veterinäramt durchgeführt werden. 

Erlaubnis nach § 11 TierSchG beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Tierschutz

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen

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