Zoohandel (Wirbeltiere), Erlaubnis

Beschreibung

Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis von Ihrem zuständigen Veterinäramt.

Hinweis:
Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung beim Regierungspräsidium.
 

Online-Services

Sie möchten Hunde betreuen/trainieren, Reitunterricht anbieten, Katzen züchten oder Ähnliches nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfen bestimmte Tätigkeiten nur mit behördlicher Erlaubnis durch das zuständige Veterinäramt durchgeführt werden.

Erlaubnis nach § 11 TierSchG beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Tierschutz

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen

Kontakt

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