Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten nach dem 2. Juni

Situation vor Ort gibt den Rahmen vor

Landkreis Kassel. "Wir haben uns in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen darauf verständigt, dass die konkrete Situation in den einzelnen Kindertagesstätten bei Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregelungen die Grundlage für die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ist", informiert Vizelandrat Andreas Siebert. Für die kommende Phase der Kindertagesbetreuung in Zeiten der Corona-Pandemie vom 2. Juni bis 5. Juli 2020 gelten weiterhin die engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. "Die Kindergartenträger und wir stehen vor der Herausforderung, das Interesse der Kinder wieder mit Gleichaltrigen in der gewohnten Umgebung zusammen zu sein, die Interessen der Eltern an einer verlässlichen Betreuung und die Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter einen Hut zu bringen", betont Siebert. Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie hätten die gewünschte Wirkung gezeigt – aktuell liege die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Kassel bei 4 Fällen.

Siebert: "Wir haben seit elf Wochen Notbetreuung in den Kindertagesstätten – mein Dank geht an die Eltern und die Erzieherinnen und Erzieher, die diese in jeder Hinsicht besondere Lage sehr gut gemeistert haben".

Der Hygieneplan des Landes Hessen für den "eingeschränkten Regelbetrieb" werde vom Landkreis Kassel nicht durch eigenständige Regelungen verschärft, kündigt der Vizelandrat an.

"Ich möchte auf jeden Fall deutlich machen, dass wir noch sehr weit vom gewohnten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten entfernt sind – ich bevorzuge die Aussage, dass der Notbetrieb ab dem 2. Juni erweitert wird", so Siebert. Da es im Landkreis Kassel eine "sehr heterogene" Kindertagesstätten-Landschaft gibt, haben sich Landkreis und kreisangehörige Kommunen darauf verständigt, jeweils entsprechend der Situation vor Ort angepasste Regelungen zu finden. Siebert: "Unser gemeinsames Ziel ist es, ab dem 2. Juni wieder so vielen Kindern wie möglich eine Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu stellen". Die jeweiligen Betreuungskapazitäten sind durch die erforderlichen Anpassungen der Raumnutzung an die infektionsverhütenden Bedingungen und die eingeschränkten Personalressourcen in den jeweiligen Kindertagesstätten begrenzt. "Eine kreisweit geltende Begrenzung der Gruppengröße macht aus unserer Sicht daher keinen Sinn", betont Siebert.

Diese flexible Handhabung sei an die Erwartung geknüpft, dass die Pandemierisiken durch die Eltern und die Träger weiterhin ernstgenommen werden und sich alle Beteiligten strikt an die erforderlichen Hygieneregeln halten. "Jede Einrichtung muss anhand der aktuellen Lage vor Ort entscheiden, welche Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden können", so der Vizelandrat weiter. Ausschlaggebend seien die Umsetzbarkeit der Hygieneregeln, der Schutz des Personals und der Personalbestand.