Anpassung der Regelungen für KITAs ab dem 17. August

Die Kindertagesbetreuung findet ab dem 17.08.2020 weiter unter den Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) statt. Ein Betretungsverbot besteht weiterhin, wenn Kinder oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen oder im Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind.       

Wenn Angehörige des gleichen Hausstandes aufgrund beruflicher Tätigkeit in Kontakt zu infizierten Personen stehen, gilt das Betretungsverbot für deren Kinder nicht.

Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der - nicht vorhersagbaren - Weiterentwicklung des Infektionsgeschehens haben beide Erziehungsberechtigten eine Selbsterklärung abzugeben, mit der die aktive Kenntnis der o.a. Regelungen bestätigt wird. Diese Selbsterklärung beider Erziehungsberechtigter soll wöchentlich wiederkehrend, als Erinnerungsposten, eingeholt werden. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist die Selbsterklärung durch den Elternteil abzugeben, der die elterliche Verantwortung für den Kindertagesstätten-/Hortbesuch trägt.